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Kindkranktage wegen Schulschließungen...
Bescheinigungen können von uns ausgestellt werden, wenn das Kind wirklich krank ist. Hier stehen Ihnen pro Kind bis 12 Jahre und Elternteil (bei gesetzlicher Krankenversicherung!) bis zu 20 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden bis maximal 40 Tage zu.
Ist der Kindergarten oder die Schule aufgrund der Pandemie geschlossen und besteht kein andere Betreuungsmöglichkeit, genügt eine Bescheinigung des Kindergartens/ der Schule zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Das ist der aktuelle Stand - aktuelle Änderungen sind in diesen Zeiten aber täglich möglich... :) !
Bis dahin, Ihre Praxis. (13.01.21)
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Unser Team mit 3 Ärzten und
6 Medizinischen Fachangestellten
kümmert sich um Ihr Kind.
Wir bieten viele verschiedene Leistungen an - von Vorsorgeuntersuchungen über Entwicklungsdiagnostik bis hin zur Ultraschalldiagnostik.
Mo. - Do.: 8.00 - 12.00 Uhr
Mo., Die., Do.: 15.00 - 18.00 Uhr
Freitags: 8.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind, sind wir es auch! Läuft es aber mal nicht so gut oder haben Sie konkrete Kritik, lassen Sie es uns gerne wissen. Sie helfen uns dadurch, auch in Zukunft Ihren Ansprüchen gerecht zu werden und die bestmögliche Versorgung Ihrer Kinder zu gewährleisten.
Kritik und Verbesserungsvorschläge nehmen wir persönlich oder über unser Kontaktformular entgegen.